München. Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt hatte ihm statt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85 000 Euro Lohnsteuer zurückerstattet - und er darf das Geld behalten. Das entschied der Bundesfinanzhof in München. Das Gericht verwies auf die Frist von fünf Jahren für Rückforderungsansprüche, die verpasst worden war (Az: VII R 55/10). Die Beamten hatten den Fehler erst nach acht Jahren bemerkt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist solle Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass der Mann den Fehler verschwiegen hatte, machte ihm das Gericht nicht zum Vorwurf.