KÖLN. Der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen (31) kann auf ein neues Verfahren hoffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einstimmig angenommen. Die Richter sehen Anhaltspunkte, dass die deutschen Behörden gegen das Verbot der Folter und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen haben. Gäfgen hatte im 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler ( 11) entführt und ermordet. Nach Androhung von Gewalt hatte er die Polizei zur Leiche des Kindes geführt.