Die wegen Beihilfe angeklagte Ehefrau wurde freigesprochen. Zehn Jahre altes Opfer war in einer Kiste begraben worden und erstickt.

Hamburg/Augsburg. Er hatte dem Kind Kekse, Bücher und Getränke in die Kiste gelegt, bevor er es lebendig begrub. Eine Stunde später war die betäubte Zehnjährige tot. Gestern, 28 Jahre später, wurde Werner M. (59) in Augsburg zu lebenslanger Gefängnisstrafe verurteilt, weil er Ursula Herrmann entführte und ersticken ließ. Nach einem aufwendigen Indizienprozess sprach das Schwurgericht ihn gestern des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge schuldig. Der Fernsehtechniker hatte das Nachbarskind im September 1981 in Eching am Ammersee entführt und in einer Kiste im Wald vergraben, um von dessen Eltern zwei Millionen Mark zu erpressen.

"Wir können uns die Todesangst des Kindes nicht annähernd vorstellen", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel. Werner M. hatte den Tod des Mädchens zwar nicht vorsätzlich geplant, aber leichtfertig verursacht. Das Luftrohr in die Kiste hatte ohne Ventilator nicht funktioniert. Die wegen Beihilfe angeklagte Ehefrau sprach das Gericht aus Mangel an Beweisen frei. Der Angeklagte, der die Tat bestreitet, reagierte "empört, er empfindet das Urteil als ungerecht", sagte sein Verteidiger Walter Rubach und kündigte Revision an.

Die Eltern von Ursula Herrmann blieben der Urteilsverkündung fern. Ihr Bruder Michael sagte: "Ich bin nicht überzeugt, dass er der Täter ist." Die Familie hätte sich ein Geständnis oder einen eindeutigen Beweis gewünscht, um endlich Frieden zu finden.

In einem einjährigen Indizienprozess hatte das Gericht 197 Zeugen und Sachverständige gehört und 15 000 Spuren bewertet. Nach Überzeugung der Kammer gab es keinen Zweifel daran, dass M. das Kind am Abend des 15. September 1981 von seinem Fahrrad gerissen, betäubt und 800 Meter weiter in einem Wald in einer vorbereiteten Kiste vergraben hat.

Ein inzwischen verstorbener Mann hatte gestanden, dass er das Loch im Wald in Werner M.s Auftrag gegraben hatte. Er war damals von mehreren Zeugen mit dem Spaten beobachtet worden. "Das Geständnis ist eine wesentliche Säule" des Urteils, sagte Rothermel.

Ein weiterer Beweis war ein Tonbandgerät, mit dem Erpresseranrufe bei der Familie des Kindes abgespielt worden waren. Das Gerät wurde 2007 nach dem Umzug von Werner M. von Eching nach Kappeln in seiner Wohnung sichergestellt. In einem abgehörten Telefongespräch mit einem Freund hatte Werner M. den Tod des Kindes als "Betriebsunfall" bezeichnet. Sein Tatmotiv war Geld. Obwohl insolvent und verschuldet, hatte er einen aufwendigen Lebensstil gepflegt, ein Motorboot gekauft und eine Weltreise geplant. Nach Ursulas Entführung hatte er den Polizeifunk abgehört, Zeugen zu beeinflussen versucht und ein falsches Alibi präsentiert.

Die Polizei fand Ursulas Leiche erst drei Wochen später. In der Kiste waren auch die gleichen Kinderbücher, wie sie die zwei Kinder von M. besaßen, sowie ein Betttuch aus einer Kfz-Halle, zu der M. Zugang hatte. Nahe dem Tatort wurde ein Fernglas gefunden, wie M. es vor der Tat besessen hatte. Auch der Charakter des vorbestraften, von Zeugen als rücksichtslos und grausam geschilderten Angeklagten spricht nach Überzeugung des Gerichts für ihn als Täter. Den Hund seiner Frau hatte er in der Tiefkühltruhe ersticken lassen, weil er sich über ihn geärgert hatte.