Der betroffene Architekt hatte geklagt. Die Kündigung sei jedoch rechtskräftig, weil er sich noch in der Probezeit befand.

Köln. Eine Kündigung wegen Schweißgeruchs ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig. Eine Klage des gekündigten Architekten lehnte das Arbeitsgericht Köln am Donnerstag ab. Die Vorsitzende Richterin Hilde Zilius begründete dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei. In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Begründung mit mangelnder Körperhygiene sei nicht willkürlich oder sittenwidrig, entschied das Gericht. „Mein Mandant ist sehr enttäuscht“, sagte sein Anwalt Reinhard Bauer nach dem Urteil. „Die Begründung ist rein formalistisch.“ Sein Mandant, der zurzeit arbeitslos ist, werde wahrscheinlich in Berufung gehen. Man wolle nur noch die schriftliche Begründung abwarten.

Der 50 Jahre alte Architekt hatte in der Denkmalbehörde der Stadt Köln gearbeitet. Noch während der Probezeit kündigte ihm seine Chefin unter Hinweis auf mangelnde Körperhygiene. Vor Gericht vertrat der 50-Jährige die Auffassung, dies verletze seine Menschenwürde. „Ich empfinde das als absolut erniedrigend unter gebildeten Menschen“, sagte er. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um die Kündigung unwirksam zu machen. So etwas sei nur in Fällen von schwerer Diskriminierung denkbar. Die Stadt Köln hatte dem Mann in dem Verfahren einen Vergleich angeboten. Sie wollte die Begründung streichen und ihm noch für vier Monate sein Gehalt zahlen. Der 50-Jährige lehnte dies jedoch ab. Er wollte, dass sich die Leiterin der Denkmalbehörde entschuldigte. Eine Sprecherin der Stadt Köln sagte, in dem Fall habe man wirklich nicht anders handeln können: „Die Stadtverwaltung macht sich auch Kündigungen in der Probezeit nie leicht“, versicherte sie.