Gerichtsurteil in Hamburg: Gangsta-Rapper Bushido hat große Teile seiner Hits einer relativ unbekannten französischen Band geklaut.

Hamburg. Der Erfolgsrapper Bushido hat nach einem Gerichtsurteil große Teile seiner Hits von einer weitgehend unbekannten französischen Band geklaut. Das Hamburger Landgericht verurteilte den Musiker sowie seine Plattenfirma und Musikverlag Universal deshalb am Dienstag wegen Plagiats.

Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido in dem Zivilprozess verklagt, weil er unerlaubt 16 Titel von ihnen verwendet und als seine eigenen ausgegeben habe. Das Landgericht verurteilte den 31-jährigen Musiker zur Zahlung von 63.000 Euro Schadenersatz an die Autoren der Songs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bushidos Managementfirma und seine Plattenfirma Universal wollten sich zu dem Urteil nicht äußern.

Das Gericht ordnete an, elf CDs beziehungsweise Sampler müssten aus dem Verkauf genommen und geschreddert werden, wenn Titel mit gestohlenen Teilen auf ihnen enthalten sind. Dazu gehört Bushidos Erfolgs-Platte „Von der Skyline zum Bordstein zurück“. Allein auf diesem Album, das dem deutschen Rapper eine Platin-Auszeichnung für mehr als 200.000 verkaufte Alben einbrachte, erkannten die Franzosen demnach bei acht Musikstücken ihre eigenen Titel wieder.

„Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt“, sagte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow. Bushido hat nach Überzeugung der Richter in 13 der 16 umstrittenen Titel sogenannte „urheberrechtlich geschützte Tonfolgen“ benutzt, unter Musikern Loops genannt. Die Loops hat Bushido laut Gericht dann mehrfach hintereinander geschnitten und einen neuen Text darübergelegt.

Die Richter sprachen den französischen Künstlern auch deshalb Schadenersersatz zu, weil Bushido ungefragt seine teils brutalen Texte über ihre Musik gelegt hatte. „Da hätte man fünfmal fragen müssen“, sagte Richter Rachow.

Noch mehr Ansprüche möglich

Das Gericht verurteilte Bushido und seine Plattenfirma außerdem dazu, umfangreich über Verkäufe und andere Erlöse durch die umstrittenen Titel Auskunft zu geben. Dadurch könnten die Kläger noch weitere Schadenersatzansprüche geltend machen. Auch die Einnahmen aus der Rechteverwertung GEMA stehen laut Urteil den Klägern zu.

Das Gericht will elf CDs von Bushido, beziehungsweise Sampler mit Songs von ihm, aus dem Handel nehmen und vernichten lassen. Neben „Von der Skyline zum Bordstein“ geht es um „Janine“, „Bravo Hits 56“, oder „The Dome Vol. 41“. Die geklauten Songs sind laut Gericht unter anderem: „Sex in the City“, „Bloodsport“, „Goldrapper“, Janine“, „Es ist ok“, „Träne aus Blut“ oder „Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück“.

Bushido wurde nach dem Erscheinen des Albums „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ 2006 mit dem MTV Europe Music Award in der Kategorie „Best German Act“ geehrt. Auch im Jahr darauf holte er sich den Titel. 2007 und 2008 erhielt er außerdem den Echo für den besten Hip-Hop-Act Deutschlands. Mit seiner im September erschienenen Autobiografie schaffte der in Bonn und Berlin aufgewachsene Musiker tunesischer Abstammung den Sprung in die Bestsellerlisten. Seine Film-Biografie „Zeiten ändern Dich“ läuft derzeit im Kino. Mehrere Texte von ihm sind frauen- und schwulenfeindlich.

Zu dem Prozess am Dienstag in Hamburg war der Musiker nicht erschienen. Gegen das Urteil können er und die Plattenfirma innerhalb von vier Wochen nach der Zustellung Berufung einlegen.