Potsdam. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier (54) muss seine Zweitwohnung in einem Bauernhaus im brandenburgischen Saaringen aufgeben. Das entschied das Amtsgericht Brandenburg/Havel (Az.: 35C 38/09). Grund des Verfahrens ist eine Privatfehde zwischen zwei Pärchen, denen das Haus gehört. Steinmeier hatte den Vertrag über seine 150-Quadratmeter-Wohnung für 850 Euro Miete im Monat nur mit einem Pärchen geschlossen. Dagegen klagte das andere Paar und bekam recht. Steinmeier kündigte Revision an.