Straßburg. Weil er 7,99 Euro für Magnesiumtabletten von der Beihilfe erstattet haben wollte, klagte ein Beamter aus Frankfurt/Oder acht Jahre vor etlichen Gerichten. Gestern wies das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg die Klage wegen "Missbrauchs des Beschwerderechts" ab.