Mainz. Weil er den vierjährigen Sohn seiner früheren Lebensgefährtin tödlich verletzte, ist ein Mainzer (31) gestern zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Mainz wertete das Geschehen als Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord und verschärfte damit das Urteil des ersten Prozesses erheblich.

Richter Reinhold Koch sagte, der Angeklagte habe am Abend des 25. April 2007 allein auf Raphael aufgepasst, während seine Mutter arbeitete. Weil der Junge das Abendessen wieder ausgespuckt habe, sei es zum Streit gekommen. Dieser sei eskaliert, und der Angeklagte habe dem Jungen einen schweren Schlag in den Bauch versetzt. Der Junge habe über Schmerzen geklagt und dann das Bewusstsein verloren. Dennoch habe der Mann keinen Arzt gerufen. Erst die Mutter habe gegen 21.50 Uhr den Rettungsdienst alarmiert. Allerdings habe der Angeklagte den Notarzt nicht über die Verletzung des Jungen aufgeklärt. Damit sei der Tatbestand des Mordes durch Unterlassen erfüllt. Raphael starb in der Nacht an inneren Blutungen in der Uniklinik.

Das Gericht hatte den Mann bereits am 30. September 2008 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung war vom Bundesgerichtshof im August 2009 aufgehoben worden. Im zweiten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft wegen Mordes durch Unterlassen und Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, zum ersten Urteil des Landgerichts Mainz zurückzukehren.