Los Angeles. Alle Eingaben seiner Anwälte und auch seines früheren Opfers blieben erfolglos. Roman Polanski (76) muss für den Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 in die USA zurückkehren. Das entschied ein Gericht am Freitag in Los Angeles.

Der Star-Regisseur hatte ein Verfahren in Abwesenheit beantragt und wollte weiterhin unter Hausarrest in der Schweiz bleiben. Die US-Staatsanwaltschaft bestand dagegen auf seiner Auslieferung in die Vereinigten Staaten. Zuletzt hatte noch die Amerikanerin Samantha Geimer (46), die er als 13-Jährige missbrauchte, um Gnade für ihren Peiniger gebeten. In einem Schreiben, das ihre Anwälte dem Gericht wenige Stunden vor der Anhörung übergaben, attackierte sie das Vorgehen der Staatsanwälte als verfassungswidrig. Geimer bemängelte, dass die Anklage sie vor dem Auslieferungsantrag an die Schweiz nicht konsultiert habe. Nach der Verfassung Kaliforniens habe sie als Opfer ein Mitspracherecht bei einem solch gravierenden Schritt.

Polanski war auf Antrag der USA im September in der Schweiz festgenommen worden und hält sich jetzt mit einer elektronischen Fußfessel in seinem Ferienhaus in Gstaad auf. Geimer, die auf Hawaii lebt, verheiratet ist und Kinder hat, forderte schon mehrfach die Einstellung des Verfahrens.

Kurz nach ihrem jüngsten Einspruch wehrte sich US-Staatsanwalt David Walgren. Er habe Geimer und ihren Anwälten 2009 fünf E-Mails geschickt, um mit ihnen über den Fall Polanski zu sprechen. Aber er habe nie eine Antwort bekommen.