Aachen. Die Familie eines in Heinsberg lebenden und als rückfallgefährdet geltenden Sexualstraftäters will gegen dessen Dauerüberwachung klagen. "Die Voraussetzungen, die das Gesetz an eine langfristige Observation knüpft, liegen hier nicht vor", sagte der Anwalt der Familie, Wolfram Strauch. Die Klage werde spätestens Anfang nächster Woche eingereicht.

Der Fall des 58 Jahre alten Sexualstraftäters Karl D. sorgt seit Monaten bundesweit für Aufsehen. Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU) hatte die Bevölkerung vor D. gewarnt, nachdem dieser Anfang 2009 nach Verbüßung einer langjährigen Haftstrafe in die nordrhein-westfälische Stadt zu seinem Bruder gezogen war.

Einen Antrag auf Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hatte der Bundesgerichtshof vor Kurzem abgelehnt (wir berichteten). Die Polizei kündigte daraufhin an, D. weiter zu observieren. Vor seinem Umzug nach Heinsberg hatte dieser wegen der Vergewaltigung von drei 14- und 15-jährigen Mädchen fast 20 Jahre im Gefängnis gesessen. Er gilt als nicht therapierbar.