Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Sexualstraftäter Karl D. mag den Buchstaben des Gesetzes entsprechen, an der Lebenswirklichkeit der Bürger geht es völlig vorbei. So wie die Gutachter den Mann, der drei Mädchen vergewaltigt, sadistisch gequält und verstümmelt hat, einschätzen, ist er auch nach Ende seiner insgesamt 20-jährigen Haft eine große Gefahr für seine Mitmenschen - vor allem für junge Mädchen. Dass er dennoch nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann, löst bei den Nachbarn in Nordrhein-Westfalen Angst, doch auch im Rest der Republik blankes Entsetzen aus. Wenn das Gesetz die Richter zwingt, den Mann trotz dieser Prognose auf freiem Fuß zu lassen, dann kann diese Situation immer wieder und überall auftauchen.

Eigentlich fordern Politiker Gesetzesverschärfungen schon bei viel weniger schwerwiegenden Themen. Jetzt sind sie wirklich gefordert. Eine Änderung der Vorschriften zur Sicherungsverwahrung ist notwendig. Und zwar schnell.