Karlsruhe. Der wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilte Karl D. aus Heinsberg (Rheinland) bleibt auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte gestern eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab - obwohl Gutachter bescheinigen, dass von dem 58-Jährigen immer noch Gefahr ausgeht. Der Vorsitzende Richter sagte, es gebe "keine gesetzliche Handhabe", Karl D. wieder einzusperren. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung könne nur verhängt werden, wenn "neue Tatsachen" bekannt würden. Karl D. hatte in den 80er- und 90er-Jahren drei Mädchen brutal vergewaltigt. Heinsberger Bürger protestieren gegen seine Anwesenheit in dem Ort. Die Polizei will ihn observieren.