Frankfurt/Main. Gute Nachricht für Temposünder: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen sächsischer Amtsgerichte.

Die Richter sowohl in Grimma als auch in Eilenburg sahen demnach in der Aufnahme und Speicherung von Fotos ebenfalls einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August dieses Jahres, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem eine Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die es aber nicht gebe.

Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äußerte sich am Freitag erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für Bußgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen. Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt. Für diese habe das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können, erklärte Bücken. Auf andere Messmethoden, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung nach seiner Auffassung keine Auswirkung, weil dort nur Personen erfasst würden, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Tempoüberschreitung begangen zu haben.

Das Amtsgericht Eilenburg entschied dagegen, dass ein Bild bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, wenn es "als Beweismittel jederzeit abrufbar ist". (Az.: 5 OWi 253 bis 53556/08).