Karlsruhe. Im Fall dreier in einer Tiefkühltruhe gefundener Babyleichen muss die Mutter (45) aus dem sauerländischen Wenden mit einer härteren Strafe rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob in einer gestern in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung das Urteil von vier Jahren und drei Monaten Gefängnis auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Siegen zurück.

Der Fall hatte im Mai 2008 bundesweit für Entsetzen gesorgt, nachdem ein Sohn (18) der Frau die Kinderleichen auf der Suche nach einer Pizza in der Tiefkühltruhe entdeckt hatte.

Die Hausfrau hatte laut BGH drei ihrer sechs Kinder heimlich im Badezimmer geboren. Ein Kind erstickte 1986, weil Duschwasser in die Lunge geraten war. Ein weiteres Kind starb 2004, weil es bei der Geburt Fruchtwasser eingeatmet und Alkohol im Blut hatte. Im Fall des dritten Kindes müssen die Siegener Richter nun prüfen, ob die Frau den Säugling 1988 nach der Geburt vorsätzlich so fest an sich presste, dass er erstickte.