Der Deutsche Tierschutzbund hat zum Martinstag an diesem Mittwoch Verbraucher aufgefordert, beim Kauf einer Martinsgans auf artgerechte Tierhaltung zu achten.

Bonn. Die meisten der verkauften Gänse stammten aus ausländischer industrieller Intensivhaltung und würden unter tierquälerischen Bedingungen gehalten, erklärte die Organisation am Dienstag in Bonn. Um die Intensivhaltung zu verschleiern, würden die Tiere mit zum Teil irreführenden Bezeichnungen wie „vom Bauernhof“ oder „Landkorngans“ angeboten. Der Tierschutzbund forderte ein Verbot dieser beschönigenden Bezeichnungen. Wer für sein Festtagsmenü nicht auf Fleisch verzichten wolle, solle auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“, „Bio-“ oder „Ökogans“ achten. Diese stünden für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf. Auch sollten Verbraucher nicht zu Tieren mit dem Zusatz „aus Fettleberproduktion“ greifen. Diesen Tieren werde der Futterbrei über einen Schlauch direkt in den Magen gepumpt, um die als Delikatesse geltende Stopfleber zu gewinnen. Obwohl dies in Deutschland verboten sei, sei der Import der Stopfleber sowie des Fleisches dieser Gänse nach Angaben des Tierschutzbunds nicht verboten.