Karlsruhe. Bei hochbetagten Mietern ist eine Zwangsräumung unzulässig, wenn sie die Gesundheit gefährden kann. Einen Räumungsschutz könne es nicht nur bei Lebensgefahr, sondern auch bei einer möglichen Verschlechterung der Gesundheit geben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten einer 99-Jährigen aus Berlin (Az.: I ZB 11/09).