Karlsruhe. Neun Jahre blieb die Klage einer Ärztin beim Sozialgericht Gotha unbearbeitet liegen. Jetzt gab es dafür eine Rüge vom Bundesverfassungsgericht: Eine derart lange Verfahrensdauer verletze das Recht auf effektiven Rechtsschutz.
Karlsruhe. Neun Jahre blieb die Klage einer Ärztin beim Sozialgericht Gotha unbearbeitet liegen. Jetzt gab es dafür eine Rüge vom Bundesverfassungsgericht: Eine derart lange Verfahrensdauer verletze das Recht auf effektiven Rechtsschutz.
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