Perth. Ein querschnittsgelähmter Australier (49), der sich gerade erst in einem aufsehenerregenden Prozess das Recht zu sterben erstritten hatte, ist tot. Er erlag einer Brustkorbinfektion. Im August entschied ein Richter, dass das Personal des Pflegeheims in Perth, in dem der Kranke lebte, nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werde, wenn es die künstliche Ernährung dem Wunsch des Patienten gemäß einstelle.