Aachen. Mehr als 1000 Euro für das Vermitteln eines möglichen Dates ist zu viel. Ein Rentner (74) sollte für die Nennung von zwei Partnervorschlägen 2500 Euro zahlen. In einem früheren Fall hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Honorar von 942 Euro für die Vermittlung einer Kontaktadresse sittenwidrig sei (Az.: I-24 U 75/07).