Karlsruhe. Wer von seinem Grundstück Silvesterraketen abschießt und dabei das Nachbarhaus in Brand setzt, haftet nur bei fahrlässigem Verhalten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Im verhandelten Fall war eine Rakete durch einen Lüftungsschlitz in eine Scheune eingedrungen: 420 000 Euro Schaden.