Hamm. Die fristlose Kündigung eines Bäckers im westfälischen Bergkamen wegen eines angeblichen Aufstrich-Diebstahls ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Selbst wenn der 26-Jährige sein Brötchen nur aus Hunger bestrichen hätte (er wollte abschmecken), wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm (Az. 13 Sa 640/09).