Die 13-jährige Laura Dekker darf nach einer Gerichtsentscheidung - zumindest in den kommenden zwei Monaten - nicht allein um die Welt segeln.

Amsterdam. Die 13-jährige Holländerin Laura Dekker darf vorerst nicht allein zu einer Weltumseglung aufbrechen. Ein Gericht setzte am Freitag das Sorgerecht der Eltern für Laura in dieser Sache zunächst für zwei Monate aus. Danach soll erneut überprüft werden, ob Laura weit genug entwickelt ist, um den gefährlichen Versuch einer Solo-Weltumseglung wagen zu können. Das gab die Vorsitzende Richterin des Familiengerichts in Utrecht bekannt. Bis dahin stehe Laura unter Aufsicht der Behörden.

Kurz vor der Entscheidung des holländischen Gerichtes hatte auch Neuseeland dem Mädchen eine Absage erteilt. Auch dort könnte die junge Möchtegern-Weltrekordlerin nicht einfach allein in See zu stechen, berichtete die Zeitung „de Volkskrant“ am Freitag. „Laura muss hier mit derselben Behandlung durch die Kinderschutz- Behörde rechnen wie in den Niederlanden“, teilte die neuseeländische Behörde auf Anfrage mit. Die 13-Jährige wollte eigentlich am 1. September mit ihrer 8,3 Meter langen Jacht „Guppy“ als bislang jüngster Mensch zu einer Solo-Umseglung der Welt starten.

Lauras Vater Dick Dekker hatte zuvor erklärt, er werde mit seiner Tochter nach Neuseeland gehen, falls sie in den Niederlanden keine Erlaubnis bekäme, als jüngster Mensch allein die Welt zu umsegeln. Die 13-Jährige wurde während einer Weltreise ihrer Eltern in Neuseeland auf einem Segelboot geboren. Sie besitzt daher auch einen Pass des Inselstaates.

Derweil erklärten auch britische Behörden auf Anfrage, sie würden Laura an der Weiterfahrt hindern, wenn das Mädchen einen Hafen im Vereinigten Königreich anlaufen sollte. Großbritannien liegt allerdings nicht auf ihrem geplanten Kurs. Danach würde sie von Holland aus zunächst zu den Kanarischen Inseln segeln und von dort aus den Atlantik überqueren. Wie „de Volkskrant“ berichtet, ignorierte Dick Dekker bei einem Zwischenfall im ostenglischen Hafen Lowestoft bereits im Mai Aufforderungen der britischen Behörden und ließ seine Tochter allein nach Holland zurückzusegeln. Daraufhin informierten die Briten die Polizei in den Niederlanden, die wiederum das Amt für Kinder- und Jugendschutz einschaltete.

Dekkers Rechtsanwalt Peter de Lange sagte, es sei „keineswegs strafbar“, dass der Vater seiner Tochter gestattet habe, allein zu segeln. De Lange bestätigte, dass Laura zuvor auch von niederländischen Behörden bei Solo-Segeltörns an der Nordseeküste sowie auf dem Ijsselmeer vorübergehend festgehalten wurde. „Daraus entstanden aber keine weiteren Probleme, denn sie hat ja nichts getan, was illegal wäre.“ (dpa/abendblatt.de)