Im Urlaub auf dem Dienst-Laptop im Internet zu surfen kann teuer werden: Ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines Fitnessgeräteherstellers muss mehr als 31 000 Euro Schadenersatz an das Unternehmen zahlen.

Frankfurt/Main. Das Arbeitsgericht Frankfurt gab in einem gestern bekannt gewordenen Urteil der Klage der Firma statt (Az.: 1 Ca 1139/09).

Der Angestellte hatte das Gerät mit nach Kroatien genommen, dort ausgiebig im Internet gesurft. Die Flatrate der Firma galt dort aber nicht. Die Firma musste an das Telefonunternehmen 31 000 Euro zahlen, die sie zurückforderte.