Köln. Wegen einer Geschlechtsumwandlung ohne Einwilligung erhält eine 49-Jährige 100 000 Euro Schmerzensgeld von dem verantwortlichen Arzt. Das entschied das Landgericht Köln. Der Chirurg hatte der damals 18 Jahre alten Klägerin, die als Zwitter geboren war, ohne nötige Erlaubnis die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entfernt.