Koblenz. Wer den Zündschlüssel im Auto liegen lässt, darf bei einem Diebstahl in der Regel nicht auf seine Versicherung hoffen. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass dem Fahrzeughalter in solchen Fällen ohne Weiteres grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden darf - er verliert seinen Versicherungsschutz und erhält entsprechend keine Leistung (Az.: 10 U 1243/08).