Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de soll höchstrichterlich geklärt werden.

Berlin. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, kündigte im "Focus" an, nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Klage stütze sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Daten der Lehrerin würden in dem Internetportal ohne Einwilligung verwendet. Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen ist mit ihrer Klage bislang in allen Instanzen gescheitert.

Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer mit Schulnoten von 1 bis 6 bewerten. Die Lehrerin war dort von Schülern mit der Gesamtnote 4,3 im Schulfach Deutsch bewertet worden.