Bonn. Er hielt nicht sein Handy ans Ohr, sondern versehentlich das Mobilteil seines Festnetzanschlusses. Trotzdem musste der zerstreute Bauingenieur, der in eine Polizeikontrolle geriet, jetzt 40 Euro Bußgeld zahlen - auch wenn er mit dem Teil gar nicht telefonieren konnte. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den 53-Jährigen, der Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt hatte, zur Zahlung.