Die nordrhein-westfälische Justiz hat erneut einen Untersuchungshäftling wegen zu langsamer Bearbeitung des Verfahrens freilassen müssen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sei damit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, sagte ein Gerichtssprecher.

Düsseldorf. Es geht um einen mutmaßlichen Gewalttäter, der 20 Monate in Untersuchungshaft saß - und wieder ist das Landgericht in Mönchengladbach schuld. Schon in der vergangenen Woche war in Mönchengladbach ein vorbestrafter Kinderschänder freigelassen worden, weil die dortige Staatsanwaltschaft zu langsam gewesen sein soll.

Im aktuellen Fall ist der Mann vom Amtsgericht Mönchengladbach bereits zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt worden. Das Berufungsverfahren vor dem dortigen Landgericht ist aber noch immer nicht angesetzt worden, rügte Karlsruhe.