Im Prozess um eine tödliche Tequila-Trinkwette mit einem 16 Jahre alten Schüler ist der angeklagte Berliner Kneipenwirt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht entschied am Freitag, der 28-jährige Aytac G. habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht.

Berlin. Die Haftstrafe reduziert sich um zwei Monate, weil der Verurteilte lange in Untersuchungshaft saß.

Der Wirt hatte dem Gymnasiasten Lukas W. Ende Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila serviert, selbst aber überwiegend Wasser statt Schnaps getrunken. Der Schüler war schließlich mit 4,4 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben. Der Fall machte seinerzeit Schlagzeilen und löste eine Diskussion über die Trinkgewohnheiten von Jugendlichen aus.

Unmittelbar vor dem Urteil entschuldigte sich Aytac G. und sprach der Mutter des verstorbenen Jungen sein Beileid aus: "Es tut mir sehr, sehr, sehr leid", sagte er. Die Tragweite seines Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung eine mildere Strafe, aber keinen Freispruch.

Der Wirt soll laut Anklage zudem zwischen 2005 und 2007 in 173 Fällen gesetzeswidrig Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft haben. Staatsanwalt Albers hatte ihm in seinem Plädoyer vorgeworfen, aus Gewinnsucht wiederholt harten Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt zu haben. Günstige Preise seien dabei sein Erfolgsmodell gewesen. Zudem hielt er ihm vor, er habe nach dem Todesfall versucht, die Tat durch Absprachen mit anderen Zeugen zu vertuschen.

Der Verteidiger Johannes Eisenberg gab hingegen zu bedenken, dass Lukas die Wette nüchtern verabredet hatte, trinkerfahren war und um die möglichen Folgen für seine Gesundheit wusste. Den tödlichen Ausgang habe aber keiner der Beteiligten einkalkuliert. Keiner habe gewusst, dass schnelles Trinken großer Mengen Schnaps zu Lähmungen und Herzstillstand führen könne, sagte er. Und dass Aytac G. seine Tat anschließend vertuschen wollte, sei völlig normal.

Die Vertreterin der Nebenklage und Anwältin der Mutter, Adelaide Stronk, hatte berichtet, dass Lukas' Mutter seinen Tod bis heute nicht verarbeitet habe. Es sei ihr dringender Wunsch, dass die Tat endlich ein Problembewusstsein wecke. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD) forderte, die Gesetze zum Jugendschutz besser umzusetzen.