Erstmals ist in Deutschland ein Täter nach Verbüßung einer Jugendstrafe zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Regensburg. - Das Landgericht Regensburg entschied gestern, dass von dem verurteilten Sexualmörder Daniel I. (31) auch nach Verbüßung einer zehnjährigen Jugendstrafe eine erhebliche Gefahr ausgehe und er nicht freigelassen werden könne. Die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte besteht erst seit 2008.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer gefordert, Daniel I. nicht aus der Haft zu entlassen. Die Verteidigung verlangte dagegen seine Freilassung und erklärte, ihr Mandant sei bereit, strengen Auflagen zuzustimmen. Der Angeklagte hatte 1997 im Alter von 19 Jahren eine Joggerin im Wald ermordet und sich danach sexuell an ihr vergangen. 1999 war er deswegen zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt worden, die er abgesessen hat. Gutachter haben bei ihm abnormes Sexualverhalten und sadistische Züge festgestellt. Zudem soll er wiederholt Mordfantasien geäußert haben. Nach Verbüßung seiner Jugendstrafe hätte Daniel I. schon im vergangenen Jahr entlassen werden müssen.

Bundestag und Bundesrat hatten aber auch seinetwegen im Juli 2008 die nachträgliche Sicherungsverwahrung in extremen Ausnahmefällen auch für zur Tatzeit jugendliche oder heranwachsende Schwerstverbrecher eingeführt. Das Landgericht Regensburg hatte anschließend die "einstweilige Unterbringung" des Häftlings angeordnet, das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung.