Kassel - Nach der Pleite einer Firma können frühere Arbeitnehmer für entgangenen Urlaub nicht aus dem Insolvenzgeld entschädigt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden (Az.: B 11 AL 12/08 R).
Kassel - Nach der Pleite einer Firma können frühere Arbeitnehmer für entgangenen Urlaub nicht aus dem Insolvenzgeld entschädigt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden (Az.: B 11 AL 12/08 R).
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