In die zentrale DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt (BKA) speichern die Landeskriminalämter seit 1998 ihre genetischen Fingerabdrücke von bekannten Straftätern und DNA-Tatort-Spuren von Unbekannten. Insgesamt sind dort inzwischen 648 644 Datensätze gespeichert, davon 524 782 von bekannten Personen und 123 862 Spuren. Seit Einrichtung der Datei zeigte sie 62 639 Treffer an. Das heißt, wenn Daten eingegeben wurden, wurde dazu entweder ein Verdächtiger entdeckt, dessen Daten bereits im Computer gespeichert waren, oder es zeigte sich, dass der gleiche - noch unbekannte Täter - auch schon an anderen Tatorten war. Wenn die Polizei den genetischen Fingerabdruck speichern will, geht das nur mit richterlicher Genehmigung bei Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung. Von den Tatorten werden die Spuren nach Ermessen gesichert. Die Statistik führen dabei die Diebstähle an. Die internationalen DNA-Datenbanken stehen über Interpol im Austausch. In Deutschland ist das BKA die Vermittlungsstelle. Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich erlauben bereits den direkten Zugriff auf ihre jeweiligen Daten.