HANNOVER. Das strikte Werbeverbot im neuen Glücksspiel-Staatsvertrag könnte nach Ansicht einer Lottogesellschaft die Fernsehübertragung der Ziehung gefährden. "Unsere Gegner werden sagen, das ist Werbung, zur Information reicht auch ein Laufband", sagte Rolf Stypmann, Geschäftsführer der TotoLotto Niedersachsen GmbH.

Der Staatsvertrag, der am 1. Januar in Kraft treten soll, verbietet den staatlichen Lotteriegesellschaften unter anderem, für sich zu werben. Außerdem wird das Internetspiel unterbunden. Stypmann rechnet aus diesem Grund mit Umsatzeinbußen zwischen zehn und 20 Prozent. Der Millionen-Jackpot stehe allerdings derzeit nicht auf dem Spiel, betonte er.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols im vergangenen Jahr an strenge Vorgaben im Kampf gegen die Spielsucht geknüpft. Diese sind im Staatsvertrag festgezurrt. "Wenn man einmal im Jahr als Gelegenheitsspieler für sieben Euro beim Jackpot mitspielt, dann wird man dadurch nicht süchtig. Das ist ein Volkssport", meinte Stypmann hingegen. Die sehr teuren Systemwetten werden allerdings abgeschafft. "Wir limitieren Systemwetten auf 0/12er-Scheine, die maximal 600 Euro kosten, um keinen in Versuchung zu führen, mithilfe von Kraft und Geld das Glück zu erzwingen." Zurzeit gibt es noch Lottoscheine, die mehr als 10 000 Euro kosten. Der niedersächsische Lottochef rechnet im kommenden Jahr mit einer Klagewelle privater Anbieter. "Wir werden unter mikroskopischer Beobachtung stehen. Sobald jemand einen möglichen Verstoß etwa gegen das Werbeverbot wittert, wird eine Klage losgetreten." Und die könne zum TV-Verbot führen.