KARLSRUHE. Vermieter dürfen ihren Mietern das Anbringen von sogenannten Satellitenschüsseln (Parabolantennen) nicht generell verbieten - auch dann nicht, wenn im Haus bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist. Eine derartige Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Grund: Wegen der im Grundgesetz geschützten Informationsfreiheit müssen Ausnahmen beispielsweise für Ausländer möglich sein, die ihre Heimatprogramme empfangen wollen. In dem Fall hatte ein türkischer Mieter aus Berlin-Neukölln geklagt, der auf seinem sichtgeschützten Balkon eine große Schüssel montierte, um über die im Kabel zugänglichen sechs türkischsprachigen Programme hinaus weitere Sender empfangen zu können.

Zugleich entschied der BGH für alle Mieter, dass die Zustimmung zum Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon vom Vermieter nicht versagt werden dürfe, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird (Az.: VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007).