Verfahrensfehler?

Arlon. Einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft hat der belgische Mädchenmörder Marc Dutroux (47) die Wiederaufnahme des Prozesses beantragt. Sein Mandant habe die ersten Schritte zur Überprüfung möglicher Verfahrensfehler unternommen, bestätigte sein Hauptverteidiger Xavier Magnee. Er schloss nicht aus, dass dies Erfolg haben könnte. Eine Berufung gegen das Urteil des Schwurgerichts ist nicht möglich. Unterdessen sprach das Gericht den beiden überlebenden Mädchen Schadenersatz zu. Sabine Dardenne (20) soll für 80 Tage im Folterkeller 500 000 Euro bekommen und Laetitia Delhez (22) für eine Woche in der Gewalt des Mörders etwa 300 000 Euro.