Frankfurt. Fahrstühle in einem Bürohaus müssen rund um die Uhr in Betrieb sein, wenn der Mieter es wünscht. Damit gab das Oberlandesgericht Frankfurt der Mieterin eines Hochhauses Recht. Der Vermieter ließ den Lift außerhalb der Bürozeiten abstellen, weil kein Fahrstuhlwärter da war (Az.: 2 W 2/04).