Ein 16-Jähriger soll seinen sechs Jahre alten Bruder getötet haben. Die Polizei nahm den Jugendlichen in einem nahe gelegenen Wald fest.

Im hessischen Wembach—Hahn hat sich vermutlich ein furchtbarer Vorfall ereignet. Ein 16-Jähriger steht im Verdacht seinen sechs Jahre alten Bruder getötet zu haben. Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft in Darmstadt mitteilten, nahmen die Beamten den in einen Wald geflüchteten Jugendlichen am Dienstag unter dringendem Tatverdacht fest. Kurz zuvor wurde die Leiche des Sechsjährigen im Elternhaus gefunden.

Gegen Verdächtige, der noch am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt werden sollte, wurde von der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl erlassen. Die Mutter, die ihren toten Sohn gegen 09:45 im Haus auffand, allarmierte sofort die Polizei. Laut Aussage des Polizeisprechers Karl Kärchner war der ältere Bruder zu der Zeit bereits verschwunden. Fast zeitgleich allarmierte auch er die Rettungskräfte.

Die Suche dauerte eine Stunde, dann fand die Polizei mit Hilfe eines Hubschraubers den 16-Jährigen in einem Wald bei Ober-Ramstadt. Beim Fund des jüngeren Bruders konnte nur noch der Tod festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an und auch das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurde eingeschaltet.

Bevor das Obduktionsergebnis nicht vorhanden ist will sich die Polizei nicht zu den Verletzungen äußern. Allerdings seien keine Schusswaffen im Spiel gewesen.

Die beiden Brüder haben noch vier weitere Geschwister. Eine ältere Schwester ist volljährig, die anderen drei sind noch minderjährig. Genau wie sie befindet sich auch die Mutter in psychologischer Betreuung.

Die Ermittlungen dauern an.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits vor sechs Jahren im pfälzischen Schönenberg-Kübelberg. Ein damals 14-Jähriger hatte seinen siebenjährigen Bruder mit einem Pflasterstein erschlagen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von vier Jahren, zu dem Motiv wurden keine öffentlichen Angaben gemacht, da es sich um ein nichtöffentliches Verfahren handelte. Es wurde lediglich verkündet, dass "wegen der besonderen Ausnahmesituation" keine Mordmerkmale vorlägen.