Der Prozess um den Mord an einem Obdachlosen im brandenburgischen Templin wurde vertagt: Weil der Richter mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hatte, stellte diese einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Eigentlich sollte der Prozess heute mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt werden.

Neuruppin. Der Rechtsanwalt der Angeklagten erklärte, er halte den Richter für befangen, weil dieser seine Anträge als unqualifiziert bezeichnet und abgelehnt habe. Unter anderem hatte ein Verteidiger gefordert, dass der Brandenburger NPD-Vorsitzende Klaus Beier und die Verfassungsschutzpräsidentin Winfriede Schreiber zur Einstufung des Hauptangeklagten als Neonazi aussagen sollen.

Außerdem hatte der Anwalt die Auswertung weiterer Tatortspuren auf DNA-Reste verlangt. Damit wollte er klären lassen, ob Haar- und Blutreste von einem Zeugen stammten, der den Leichnam am Morgen nach dem Verbrechen entdeckt hatte. Das Gericht hatte dies abgelehnt und erklärt, die Kontakte des Mannes zum Opfer seien ohnehin erwiesen. Allerdings bedauerte der Vorsitzende Richter, dass die Staatsanwaltschaft nicht alle Spuren ausgewertet hatte. Dadurch würden die Ermittlungen angreifbar, kritisierte er.

Die beiden 19 und 22 Jahre alten Neonazis sollen den 55-jährigen Bernd K. im Juli 2008 zunächst brutal misshandelt haben, anschließend traten sie ihm den Kopf ein. Die Ermittler sprachen von "exzessiver Gewalt".

"Aus Verachtung" hätten die beiden Angeklagten ihr Opfer getötet: Bernd K. war arbeitslos, Alkoholiker und zeitweise obdachlos - ein gefundenes Fressen für die rechtsextremistische Gesinnung der Täter, welche diese auch äußerlich zur Schau trugen: Einer der Angeklagten soll ein T-Shirt der Rechtsrockband "Frontkämpfer", der andere eines mit einem Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess getragen haben. Vorbestraft sind sie beide, zum Tatzeitpunkt lief noch die Bewährung.

Nach dem Mord soll einer der Männer versucht haben, die Spuren durch Anzünden der Leiche zu verwischen - tatsächlich fanden Polizisten direkt nach der Tat Brandspuren in der Tischlerwerkstatt des Opfers.

Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden. Bis dahin müssen andere Berufsrichter am Landgericht Neuruppin über den Befangenheitsantrag entscheiden. Ob am Donnerstag das Urteil gesprochen wird, ist unklar. Ursprünglich war mit einer Entscheidung am Dienstag gerechnet worden.