Das Bundesverfassungsgericht hat einer nahezu vollständig gelähmten Frau aus Nordrhein-Westfalen im Streit um einen Elektrorollstuhl recht gegeben.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einer nahezu vollständig gelähmten Frau aus Nordrhein-Westfalen im Streit um einen Elektrorollstuhl recht gegeben. Mit seinem Urteil ordneten die Karlsruher Richter eine rasche Prüfung ihres Antrags durch das Sozialgericht Duisburg an. Die Sozialrichter hatten zunächst "umfangreiche medizinische Ermittlungen" für nötig gehalten und die Prüfung des Anliegens auf ein Hauptsacheverfahren verschoben, das die Frau nach Angaben ihrer Anwälte wohl nicht überleben wird.

Die 48-Jährige, die an ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) leidet und an den Rollstuhl gefesselt ist, hatte bei der Kasse erfolglos einen speziellen Rollstuhl mit elektronischer Mundsteuerung beantragt. Die Krankenkasse wies den Antrag ab, weil der Frau in einem Gutachten die Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr abgesprochen worden war.

Beim Sozialgericht machten die Anwälte der Frau per Eilantrag geltend, dass sie sich nur zu Hause bewegen wolle. Andernfalls sei die Klägerin während der Abwesenheit ihres berufstätigen Manns dazu verurteilt, dort zu verharren, wo sie "abgestellt" worden sei. Das Verfassungsgericht: Bei drohenden unzumutbaren Nachteilen sei es auch im Eilverfahren geboten, die erforderlichen Beweise zu erheben (Az.: 1 BvR 120/09).