Auch nach 35 Jahren in Deutschland kann ein Ausländer wegen Drogendelikten ausgewiesen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG)...

Koblenz. Auch nach 35 Jahren in Deutschland kann ein Ausländer wegen Drogendelikten ausgewiesen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. Ein Türke war 2006 wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Ausweisung legte er Widerspruch ein (Aktenzeichen: 7 B 11328/08.OVG).