Ein 46-jähriger Beamte aus Heidelberg klagt gegen die Stadt, weil sie ihm den “Verheiratetenzuschlag“ verweigert. Der Homosexuelle lebt seit August 2001 mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Heidelberg/Karlsruhe. Der Rechtsstreit zwischen einem homosexuellen Beamten und der Stadt Heidelberg ist noch immer in vollem Gang. Nun wird das Verwaltungsgericht Karlsruhe in zwei Wochen entscheiden, ob dem 46-Jährigen ein "Verheiratetenzuschlag" zusteht. Bisher hatte die Kommune die Zahlungen verweigert und beruft sich auf das Beamtengesetz von Baden-Würtemberg, das homosexuelle Paare nicht mit Ehepaaren gleichstellt.

Das ist in den Augen des Klägers Wolfgang Krauth eine unzulässige Benachteiligung; er beruft sich auf eine im April 2008 gefällte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.

Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts teilte am Dienstag mit, dass die Entscheidung schriftlich bekanntgegeben werden soll.

Wolfgang Krauth, der im Heidelberger Rathaus arbeitet und für Soziales und Senioren zuständig ist, zeigt sich nach der mündlichen Verhandlung nur "begrenzt optimistisch": "Es ist traurig, das die Politik das allgemeine Empfinden der Bevölkerung übergeht", meinte der 46-Jährige traurig. Seit 2003 kämpft er nun um den Familienzuschlag, wie dies nach dem Beamtengesetz bei Eheleuten der Fall ist.

Ganz ohne Unterstützung steht Kruth allerdings nicht da. Der 53-jährige Heidelberger Bürgermeister für Integration und Chancengleichheit, Wolfgang Erichson (Grüne), klagt ebenfalls gegen die Stadt. Auch er ist homosexuell und lebt in einer eingetragener Lebenspartnerschaft und auch ihm wird der Zuschlag verweigert. Wann seine Klage verhandelt wird, ist allerdings noch offen.

Baden-Württemberg beruft sich aber auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die im Juni 2008 erneut Homosexuellen den Anspruch abgesprochen hat. Die Karlsruher Richter sahen trotz des Urteils vom EuGH keinen Anlass, von ihrer bisherigen Rechtsauffassung abzuweichen.

Im Gegensatz zu Baden-Württemberg reagieren andere Bundesländer auf das Urteil von Lexemburg: Berlin, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Gesetze geändert und zahlen den Zuschlag. Als erstes Bundesland im Süden will Rheinland-Pfalz Mitte des Jahres nachziehen.