Seit 17 Jahren liegt die junge Frau in der Klinik, hat nach einem Autounfall nie wieder das Bewusstsein erlangt.

Rom. Vater Giuseppe "Beppino" Englaro feierte es "als ersten Schritt zur Befreiung". Nach jahrelangem Streit darf seine seit 17 Jahren im Koma liegende Tochter Eluana (37) nun doch in eine Sterbeklinik verlegt werden, wo die Ärzte ihre Geräte, die sie am Leben erhalten, abstellen wollen. Der Vatikan kritisierte das Vorhaben als "scheußlichen Mord". Papst Benedikt XVI. hatte erst am Wochenende betont, es sei der falsche Weg, Eluana sterben zu lassen.

Die Koma-Patientin war in der Nacht in einem Krankenwagen von ihrem bisherigen Krankenhaus bei Mailand in eine Klinik nach Udine gebracht worden. Eine Gruppe von Demonstranten versuchte die Abfahrt zu verhindern und skandierte: "Eluana lebt. Tötet sie nicht!"

In den nächsten drei Tagen soll alles vorbereitet werden. Arzt Alberto Defanti. "Sie wird nicht leiden." Der Tod Eluanas wird dann in den darauffolgenden 15 bis 20 Tagen erwartet. Eluana war 1992 nach einem Autounfall ins Koma gefallen und ist seitdem nicht wieder aufgewacht. Ihr Fall bewegt ganz Italien.

Während Eluanas Vater vor unzähligen Gerichten für Sterbehilfe kämpfte, ist vor allem die katholische Kirche erbittert dagegen. Auch Italiens Gesundheitsminister Maurizio Sacconi deutete gestern ein erneutes Vorgehen gegen die Sterbehilfe an. Der Fall weckte in Italien Erinnerungen an den Sterbehilfe-Vorkämpfer Piergiorgio Welby, der seit seinem 18. Lebensjahr an einer unheilbaren Krankheit litt und fast zehn Jahre durch künstliche Beatmung am Leben gehalten wurde. Er hatte vor Gericht vergeblich um sein Recht auf Sterbehilfe gekämpft.

Im Dezember 2006 verhalf ihm schließlich ein Arzt zum Tod und schaltete sein Beatmungsgerät ab. In den USA durfte 2005 die Amerikanerin Terri Schiavo sterben, nachdem sie 15 Jahre im Koma gelegen hatte. Ihr Mann hatte vor Gericht ein Ende der künstlichen Ernährung durchgesetzt.

Im katholisch geprägten Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten. Auch in Deutschland regte sich Widerstand gegen die Sterbehilfe. Der Fall Eluana sei mit dem Welbys nicht zu vergleichen, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch. Während Welbys Wunsch klar gewesen sei, sei Eluanas Wille nicht eindeutig ermittelt worden. Ärzte und Pfleger müssten sich darum bemühen, "Leiden zu lindern und Leben zu stützen", solange ein Betroffener nicht in einer Patientenverfügung seinen Wunsch auf Sterbehilfe festgehalten habe.

"Ohne eine solche Patientenverfügung geraten Ärzte, Angehörige und Richter aber auch in Deutschland regelmäßig in das Dilemma, den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln zu müssen." Bei der anstehenden gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung müssten daher klare Regeln festgelegt werden.