Erfurt. Bittere Niederlage für Stefanie Julia Möller (23): Millionen Fans der RTL-Serie "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" (GZSZ) kennen sie als Charlotte Bohlstädt, die sich vor zwei Jahren nach Südfrankreich verabschiedete - und vom Bildschirm verschwand. In Wirklichkeit hatte RTL die Schauspielerin für schlechte Quoten mitverantwortlich gemacht und aus der Serie geschrieben. Dagegen zog sie vor Gericht. Gestern die Entscheidung der höchsten Instanz: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies die Forderung der Schauspielerin nach 30 000 Euro Gage zurück, die die Produktionsfirma trotz eines bis Juli laufenden Vertrages einbehielt, als Möller im März gehen musste. Begründung der Richter: Beim Schaffen von Kunstwerken müsse es möglich sein, Angestellten aus "künstlerischen Gründen" zu kündigen. Möllers Anwalt will jetzt Verfassungsbeschwerde einlegen. In erster Instanz hatte die Schauspielerin Recht bekommen, doch das Landesarbeitsgericht Brandenburg wies die Klage später ab (Az.: 7 AZR 612/02).