Der in Berlin gefasste kanadische Pornodarsteller, der einen Studenten zerstückelt haben soll, wird auch des Kannibalismus verdächtigt.

Berlin. Grausamer Verdacht der kanadischen Polizei: Der in Berlin wegen Mordverdachts einsitzende Pornodarsteller aus Montreal, Luka Rocco Magnotta, wird des Kannibalismus verdächtigt. Videoaufnahmen vom Mord und der Verstümmelung eines Studenten zeigten, wie der Verdächtige Körperteile verspeist, sagte der Polizeichef von Montreal, Ian Lafreniere, am Dienstag. „So eklig und drastisch es klingt, ja, es ist auf dem Video zu sehen.“ Der Kannibalismusvorwurf sei aber noch nicht endgültig bestätigt, fügte Lafreniere hinzu. Indes bleibt der 29-Jährige in Berlin weiter hinter Gittern.

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Ein Richter hatte dem Mann nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft zuvor eine sogenannte Festhalteanordnung verkündet. Anschließend wurde der Kanadier, der zunächst in einer Gefangenensammelstelle im Stadtteil Tempelhof-Schöneberg untergebracht war, in die Untersuchungshaftanstalt Moabit verlegt. Der am Montag festgenommene Tatverdächtige suchte sich am Dienstag über den Anwaltsnotdienst einen Rechtsbeistand, wie ein Polizeisprecher sagte. Der Kanadier wird verdächtigt, einen Bekannten getötet, die Tat gefilmt und das Video ins Internet gestellt zu haben. Teile der Leiche soll er an politische Parteien in Kanada geschickt haben.

Nach dem Pornodarsteller war weltweit gefahndet worden. Ein Zeuge hatte ihn in einem Internetcafé im Stadtteil Neukölln erkannt und die Polizei alarmiert. Nach anfänglichem Leugnen gab der Kanadier zu, der Gesuchte zu sein. Seine Identität ist inzwischen zweifelsfrei erwiesen. Laut Staatsanwaltschaft haben die deutschen Ermittler den Mann nicht zur Tat, sondern nur zu seiner Identität befragt. Bisher habe er sich unauffällig verhalten, sagte der Sprecher der Anklagebehörde.

Unterdessen sind die Vorbereitungen für die Auslieferung angelaufen. Bereits am Montag hatte das Landeskriminalamt (LKA) bei den kanadischen Behörden um die Übersendung der Auslieferungsunterlagen gebeten. Auf dieser Grundlage wollte die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht einen Auslieferungshaftbefehl erwirken. Wann das sein wird, konnte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft nicht sagen.

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Das Auslieferungsverfahren ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein „kompliziertes System“, weil verschiedene Behörden beider Länder eine Rolle spielen. Auf deutscher Seite seien dies die Generalstaatsanwaltschaft, die Berliner Senatsjustizverwaltung, das Bundesjustizministerium und das Auswärtige Amt. Vonseiten Kanadas seien ebenfalls Regierungs- und Justizbehörden einbezogen. Rechtlich dürfte die Übergabe des Mannes kein Problem sein, da zwischen beiden Ländern ein Auslieferungsabkommen besteht. Da der Tatverdächtige laut Staatsanwaltschaft bisher „keine Einwände“ gegen eine Auslieferung vorgebracht habe, könnte das Verfahren beschleunigt werden.