Karlsruhe. Internetarchive müssen die vollständigen Namen bekannter Straftäter auch nach deren Haftentlassung nicht löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern im Fall eines der beiden Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr. Der Mann hatte gegen den in Österreich ansässigen Betreiber eines Internetportals geklagt, weil dort über ihn unter voller Namensnennung berichtet worden war.