Koblenz. Unter Hinweis auf den Friedhofszwang hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht einem Mann untersagt, nach seinem Tod seine Asche auf seinem privaten Waldgrundstück verstreuen zu lassen (AZ: 7 A 10005/12.OVG). Nach Auffassung der Richter hat der Gesetzgeber dem Wandel der Bestattungskultur ausreichend Rechnung getragen, indem anonyme Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen und Friedwälder zugelassen sind.