Zollbeamte hatten zwei Präzisionsschleudern bei einer Stichprobe im Gepäck des Kopiloten gefunden. Lufthansa weist jede Schuld von sich.

Frankfurt/Main. Ein Kopilot der Lufthansa ist auf dem Frankfurter Flughafen mit zwei tödlichen Präzisionsschleudern im Gepäck ertappt worden. Bei der Kontrolle seien auch 286 Stahlkugeln als Munition gefunden worden, sagte ein Sprecher des Flughafenzolls am Dienstag. Er bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Die verbotenen Waffen wurden beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den 30-Jährigen eröffnet, der aus Los Angeles gekommen war. Von einem kriminellen Hintergrund geht allerdings auch der Zoll nicht aus. „Der ist da völlig blauäugig reingeschlittert“, sagte der Sprecher der Ermittler. Womöglich habe er die Schleudern, die er privat nutzen wollte, für Kinderspielzeug gehalten. Auch seien die beiden Schleudern im Gepäck nicht besonders versteckt gewesen.

Eine Sprecherin der Lufthansa sagte, die Fluglinie unterstütze die Ermittler bei Bedarf. Angaben über mögliche Konsequenzen für den Mitarbeiter machte sie mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht. Die Sprecherin betonte, es werde nicht gegen die Lufthansa, sondern gegen den Mitarbeiter als Privatmann ermittelt.

Zollbeamte hatten die Schleudern bei einer Stichprobe gefunden. Die Waffen könnten auf kurze Entfernung tödliche Verletzungen verursachen, sagte der Zoll-Sprecher. Präzisionsschleudern verfügen über Armstützen, die sie besonders zielgenau und durchschlagskräftig machen. Trotz der liberalen Gesetze in den USA seien Waffenfunde bei Flügen aus dem Land aber selten, weil die Passagiere schon vor dem Abflug streng kontrolliert würden.

Auch früher hatten Zollbeamte an Flughäfen schon vereinzelt Präzisionsschleudern sichergestellt. Dabei hieß es in Medienberichten auch, der US-Zoll habe die in Deutschland verbotene Waffe als Spielzeug passieren lassen. Der Sprecher des Zolls in Frankfurt zeigte sich im aktuellen Fall erstaunt, dass Besatzungsmitglieder eines Flugzeugs gegen alle Vorschriften Waffen einführten. „Das ist ein Novum.“ Generell werde aber auch das Gepäck der Besatzungen kontrolliert.

Der Fall soll nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Neben einem Verstoß gegen das Waffengesetz kommt auch eine Verletzung des Luftsicherheitsgesetzes infrage.