München. Ein früherer Redakteur der "Bild"-Zeitung ist in zweiter Instanz vom Vorwurf der Nötigung des Schauspielers Ottfried Fischer, 57, freigesprochen worden. Das Landgericht München sah keine Beweise dafür, dass der Reporter den TV-Star mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt hat, um ein Exklusiv-Interview zu bekommen.

Fischer war 2009 heimlich in Aktion mit Prostituierten gefilmt worden. Der Journalist erwarb die brisanten Aufnahmen und konfrontierte den Schauspieler damit. Der Kabarettist, der als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, fühlte sich erpresst. Ohne den Hinweis des Reporters auf das Video in seinem Besitz hätte er der "Bild"-Zeitung kein Interview zur Sexaffäre gegeben, sagte er aus. Der Journalist hingegen beteuerte, er habe niemals mit der Veröffentlichung des Films gedroht.

Noch im vergangenen Oktober war der Reporter vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt worden, wegen Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen". Dieses Urteil hob das Landgericht in dem Berufungsverfahren auf. Der Verkäufer des Videos hatte trotz Vorladung durch das Gericht die Aussage verweigert.