Eine Frau stach im Jobcenter mit einem Messer auf den Beamten ein, woraufhin eine Polizistin sie erschoss. Auslöser waren wenige Euro.

Wiesbaden/Frankfurt/Main. Es ging nur um eine kleine Geldsumme: Ein Streit um wenige Euro ist dem tödlichen Schuss einer Polizisten auf eine Arbeitslose in Frankfurt am Main vorausgegangen. Die Randaliererin wollte nach ersten Ermittlungen unbedingt Sozialhilfe in bar mitnehmen. Die 39-Jährige wollte nicht akzeptieren, dass sie kein Bargeld bekommen konnte, hieß es bei Staatsanwaltschaft und Sozialdezernat am Freitag in Frankfurt. Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau“ soll es dabei um weniger als 50 Euro gegangen sein. Als der Streit zwischen der Frau und dem Sachbearbeiter in dem Jobcenter für Wohnungslose und Menschen mit Suchtproblemen am Donnerstagmorgen eskalierte, verständigte ein Mitarbeiter die Polizei. "Sie ist dann wohl mit dem Messer fuchtelnd auf den Polizisten losgegangen“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel am Freitag. Die Klinge des Messers war elf Zentimeter lang.

Zustand des mit Messer attackierten Polizisten ist stabil

Trotz seiner Schutzweste verletzte sie den 30-Jährigen mit einem Messerstich in den Bauch schwer. Der Mann wurde noch am selben Tag operiert. Sein Zustand sei stabil, er habe aber noch nicht befragt werden können, sagte Bechtel. "Zur Abwehr des Angriffs“ schoss die 28-jährige Kollegin des Polizisten einmal auf die Frau und traf sie im Bauch tödlich, wie die Obduktion ergab. Im Jobcenter konnte die Frau zwar noch wiederbelebt werden, sie erlag dann aber rund anderthalb Stunden später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Das Landeskriminalamt ermittle, ob der Einsatz der Waffe erforderlich war.

"Konflikte haben sich von den Sozialämtern auf die Jobcenter verlagert“, sagte ein Sprecher des Frankfurter Sozialdezernates. Einen Anstieg der Gewalt könne er aber nicht feststellen. Die 39-Jährige war erst seit 1. Mai in Frankfurt gemeldet, zuvor hatte sie ihren Wohnsitz in Aschaffenburg. Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wird geprüft, ob die Frau verschiedene Identitäten nutzte.

(dpa)