Koblenz. Eine Kommune darf nach einem Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts eine höhere Hundesteuer für Bullmastiffs erheben. Dafür sei das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich (Az.: 6 A 10038/10).
(epd)
Koblenz. Eine Kommune darf nach einem Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts eine höhere Hundesteuer für Bullmastiffs erheben. Dafür sei das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich (Az.: 6 A 10038/10).
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